AGB - alpinzielplus.com

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
Alle Angebote der Firma alpinzielplus sind freibleibend. Ist die Anmeldung eines Kunden (persönlich, schriftlich oder online) als Antrag zum Vertragsschluss nach § 145 BGB zu qualifizieren, kann die Firma alpinzielplus diesen Antrag innerhalb von einer Woche nach Zugang annehmen. In diesem Fall wird der Vertragsschluss für die Firma alpinzielplus mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldebestätigung bindend.
 
2. Teilnahmeberechtigung, Weisungsbefugnisse des Veranstaltungsleiters, Pflichten des Kunden
2.1 Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die jeweils angegebenen Voraussetzungen (persönliches Können, Kondition) erfüllt, allgemein fit und gesund ist und die laut Kursbeschreibung benötigte und funktionstüchtige Ausrüstung mitbringt. Minderjährige Teilnehmer, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
 
2.2 Der Kunde erhält rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eine Auflistung, aus welcher sich ergibt, welche genauen Ausrüstungsteile er für die Veranstaltung benötigt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche dieser Ausrüstungsteile im ordnungsgemäßen Zustand zur Veranstaltung bei sich zu führen. Der Veranstaltungsleiter ist berechtigt, einen Kunden, der nicht über die für die gefahrlose Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Ausrüstungsgegenstände verfügt, von der Veranstaltung auszuschließen.
 
2.3 Dem Kunden ist bekannt, dass für die ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung der Veranstaltung eine körperlich und gesundheitlich uneingeschränkte gute Verfassung erforderlich ist. Insofern ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter gegenüber etwaige gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Kunden von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er objektiv nachvollziehbar im Hinblick auf die körperliche und / oder gesundheitliche Konstitution des Kunden Bedenken im Hinblick auf eine gefahrlose Teilnahme hat. Der Veranstaltungsleiter ist auch berechtigt, zu Beginn oder auch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar die körperlichen und / oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine gefahrlose Veranstaltungsdurchführung nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogram ausschließen. Gleiches gilt für Fälle, in welchen der Kunde die Anweisung des Veranstaltungsleiters missachtet.
 
3. Leistungen und Bezahlung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung bzw. Rechnung, womit die Zahlung des gesamten Preises per Überweisung fällig wird. Der Rechnungsbetrag ist innerhalt von 14 Kalendertagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Für die rechtzeitige Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei der Firma alpinzielplus an. Die Veranstaltungsleistungen entnehmen Sie der jeweiligen Kurs- und Tourenbeschreibung, bzw. ihrem individuellen Angebot, das Detailinformationen mit Angaben zum Ablauf der Veranstaltung, dem Treffpunkt und Quartier, sowie der notwendigen Ausrüstung enthält.

4. Fremdleistungen
Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Seilbahnen, etc. sind Fremdleistungen und, sofern nicht anders angegeben, nich im Veranstaltungspreis enthalten. Sie stellen keine Leistung von alpinzielplus dar.

5. Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig – erforderlichenfalls auch zu Beginn der Veranstaltung oder noch während der Veranstaltung – das Veranstaltungsprogramm abzuändern, wenn er bei objektiver Betrachtung berechtigterweise die Auffassung vertreten kann, dass eine Durchführung des geplanten Programms aufgrund von Witterungsbedingungen und/oder aktuellen Geländeverhältnissen zu einer übermäßigen Gefährdung der Teilnehmer führen kann. Der Veranstalter ist in solchen Fällen bemüht, ein möglichst adäquates Alternativprogram anzubieten. In einem solchen Falle kann der Kunde wahlweise entweder an dem angebotenen Alternativprogramm teilnehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
 
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Firma alpinzielplus jederzeit auf die Entgegennahme von Leistungen der Firma alpinzielplus verzichten. Tritt der Kunde nach Erhalt der Buchungsbestätigung von der Veranstaltung zurück, so entstehen folgende Stornokosten:
  • Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10%
  • 29.-15. Tag vor Reiseantritt: 50%
  • 14.-05. Tag vor Reiseantritt: 75 %
  • 04.-01. Tag vor Reiseantritt: 90%
  • Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise: 100%

6.2 Ein notwendiger Rücktritt sollte im eigenen Interesse unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Nachbesetzung eines frei gewordenen Platzes durch eine Person von der Warteliste können die Stornokosten ggf. reduziert werden (ohne Gewähr).
 
7. Rücktrittsrecht des Veranstalters
Aus wirtschaftlichen Gründen sind für die einzelnen Veranstaltungen die in den Angeboten jeweils genannten Mindesteilnehmerzahlen für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, macht der Veranstalter den Kunden ein neues Angebot. Kommt es nicht zustande, kann der Veranstalter vom Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Kunden bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten.

8. Haftung und Versicherung – Hinweis auf besondere Gefahren bei allen Veranstaltungen
8.1 Touren im Gebirge und in Kletteranlagen sind nie frei von jeglichem Risiko für Leib und Leben. Trotz größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Bergführers bleibt ein durch die Sportart bedingtes, erhöhtes Grundrisiko bestehen! Deshalb erfolgt die Teilnahme bei allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung! Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung des Unternehmens betrauten Personen zurückzuführen sind. Angemessener Versicherungsschutz (z.B. Auslandsreisekranken- / Unfall- / Bergekosten-Versicherung) ist Sache des Teilnehmers. Grundsätzlich kann hierfür z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung und die Mitgliedschaft in einem Alpenverein empfohlen werden. Um das finanzielle Risiko bei mehrtägigen Veranstaltungen gering zu halten wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
 
8.2 Die Haftung des Veranstalters bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Soweit der Veranstalter für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den nach der Art der Pflichtverletzung vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei einem dem Veranstalter zurechenbaren Verlust des Lebens. Soweit die Haftung des Veranstalters nicht ausgeschlossen ist, verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Kunden bzw. der grobfahrlässigen Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Dies gilt nicht, wenn dem Veranstalter Arglist vorwerfbar ist.
 
9. Schlussbestimmungen – Anzuwendendes Recht und Salvatorische Klausel
9.1 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger IPR-Kollisionsnormen Anwendung.
 
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten diese Bedingungen eine Lücke aufweisen, so werden hierdurch diese Bedingungen als Ganzes nicht unwirksam. Die Beteiligten verpflichten sich hiermit, eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entspricht.

Freiburg, den 10.04.2016

 
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